Wer kann zu uns kommen?
Wir sind seid dem 01.10.2009 anerkannte interdisziplinierte Frühförderstelle (IFF) gem. FrühV.
Sie können mit Ihrem Kind zu uns kommen, wenn Sie aus dem Stadtgebiet Köln kommen oder aus dem an Porz grenzenden Rhein-Sieg-Kreis stammen bzw. in Porz arbeiten. Eltern mit Kindern aus dem Bergischen Kreis können nicht zu uns kommen, da mit dem Kreis keine Vereinbarung zur Kostenübernahme getroffen werden konnte. Sie bzw. Ihr Kind können bei uns von Geburt an bis max. einem halben Jahr vor dem Schuleintritt angemeldet werden. Ihr Kinderarzt kennt uns und stellt bei entsprechender Erforderlichkeit eine von uns benötigte Frühförderverordnung aus, mit der Sie bei uns einen Termin zur Eingangsdiagnostik machen können.
Bei weiteren Fragen rufen Sie doch einfach an: 02203-932555.
Vielen Dank.
Wer kann zu uns kommen?
Eltern, die sich Sorgen machen, weil ihr Kind z.B.:
- in seiner Entwicklung oder einzelnen Entwicklungsbereichen langsamer ist als andere Kinder,
- mangelnde Eigenaktivität beim Spielen, Selbständigkeit und Neugier zeigt,
- kaum in Kontakt mit anderen Kindern geht oder oft in Konflikte mit anderen Kindern kommt,
- Schwierigkeiten in Konzentration und Ausdauer hat,
- als "Risikokind" eingeschätzt wird, zum Beispiel nach einer Frühgeburt oder längerer Krankheit eine Behinderung hat oder eine drohende Behinderung vermutet wird
Eltern benötigen eine Verordnung für Ihr Kind von ihrem Kinderarzt mit folgendem Text :
„Verordnung über die Eingangsdiagnostik interdisziplinärer Frühförderung“.
Den Gesetzestext der FrühFörderungsVerordnung -FrühV [14 KB]
- können Sie hier als pdf lesen und downloaden.


