Kinderzentrum Porz e.V

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Wer kann zu uns kommen?

Wir sind seid dem 01.10.2009 anerkannte interdisziplinierte Frühförderstelle (IFF) gem. FrühV.

Sie können mit Ihrem Kind zu uns kommen, wenn Sie aus dem Stadtgebiet Köln kommen oder aus dem an Porz grenzenden Rhein-Sieg-Kreis stammen bzw. in Porz arbeiten. Eltern mit Kindern aus dem Bergischen Kreis können nicht zu uns kommen, da mit dem Kreis keine Vereinbarung zur Kostenübernahme getroffen werden konnte. Sie bzw. Ihr Kind können bei uns von Geburt an bis max. einem halben Jahr vor dem Schuleintritt angemeldet werden. Ihr Kinderarzt kennt uns und stellt bei entsprechender Erforderlichkeit eine von uns benötigte Frühförderverordnung aus, mit der Sie bei uns einen Termin zur
Eingangsdiagnostik machen können.

Bei weiteren Fragen rufen Sie doch einfach an: 02203-932555.

Vielen Dank.

Wer kann zu uns kommen?

Eltern, die sich Sorgen machen, weil ihr Kind z.B.:

Eltern benötigen eine Verordnung für Ihr Kind von ihrem Kinderarzt mit folgendem Text :
„Verordnung über die Eingangsdiagnostik interdisziplinärer Frühförderung“.



Den Gesetzestext der FrühFörderungsVerordnung -FrühV [14 KB] - können Sie hier als pdf lesen und downloaden.